Immer wenn es um eine Immobilienfinanzierung (Baufinanzierung) geht oder wenn eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen herhalten soll, benötigen die Kreditinstitute bzw. Gläubiger eine Absicherung ihrer Leistungen.
Der Beleihungswert soll als dauerhafter, langfristiger Wert auch dann am Markt erzielt werden können, wenn die Immobilie außerplanmäßig bzw. kurzfristig verkauft werden muss und der Grundstücksmarkt sich gerade in einer konjunkturellen „Schwächephase“ befindet. Er liegt deshalb immer unter dem Verkehrswert bzw. Marktwert der Immobilie, der im sog. gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte.